Die Frist für die Beantragung von Beihilfen zur Förderung industrieller KMU in der valencianischen Gemeinschaft ist abgelaufen.
 
				 Kleine und mittlere Privatunternehmen, die in der valencianischen Gemeinschaft eine produktive Industrietätigkeit entwickeln oder entwickeln werden, die in direktem Zusammenhang mit den Industriesektoren steht, können Begünstigte dieser Beihilfe sein.
 Kleine und mittlere Privatunternehmen, die in der valencianischen Gemeinschaft eine produktive Industrietätigkeit entwickeln oder entwickeln werden, die in direktem Zusammenhang mit den Industriesektoren steht, können Begünstigte dieser Beihilfe sein.
 Einreichungszeitraum: vom 23. Februar bis 20. März.
 Einreichungszeitraum: vom 23. Februar bis 20. März.
 
						 
					
